I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Mai 2023 -
II. Die Revision wird für das beklagte Land zugelassen.
Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung.
Der Kläger, der Geselle des Gas- und Wasserinstallationshandwerks ist, stand vom 16. Juni 2012 bis zum 31. Januar 2019 in einem Arbeitsverhältnis als Hausmeister zur F. U. Berlin.
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