Der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Tenor zu Ziffer 2. des Teilurteils des Arbeitsgerichts Hagen vom 15.01.2015 -
Der Antrag des Beklagten,
die Zwangsvollstreckung aus dem Tenor zu Ziffer 2) des Teilurteils des Arbeitsgerichts Hagen vom 15.01.2015 einstweilen einzustellen,
war zurückzuweisen.
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