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Streitig ist, ob die Beklagte die Auszahlung der dem Kläger bewilligten Altersrente verweigern darf.
Der 1928 geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er lebt seit 1961 in Chile und wohnt auf dem Gelände der früheren "Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad" (der sog Colonia Dignidad [CD]).
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