Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revisionen im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 -
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten - das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 13. Juni 2014 -
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