1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Oktober 2014 - 8 Sa 138/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über das Recht des Klägers, zur Einsichtnahme in seine Personalakte seine anwaltliche Vertreterin hinzuzuziehen.
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