Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.10.2016-
I.
Die Parteien streiten über die Einsetzung einer Einigungsstellung zum Thema Ermüdungsmanagement.
Die Arbeitgeberin ist eine Fluggesellschaft im Konzern der D AG. Die Antragstellerin ist die bei ihr auf der Grundlage des nach§ 117 Abs. 2
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