Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats und die Anschlussbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den am 26.10.2022 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Köln -
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Mit ihrem am 04.10.2022 dem Arbeitsgericht Köln übermittelten Schriftsatz begehrt die Arbeitgeberin, ein Spielwaren- und Babyartikel führendes Einzelhandelsunternehmen, die Einsetzung einer Einigungsstelle. Im April 2022 informierte die Antragstellerin den bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat über die von ihr beabsichtigte unternehmensweite Einführung der Software "D-Velop Documents", einem zertifizierten, cloudbasierten Tool, das zunächst für die Verwaltung der Personalakten und später auch in anderen Bereichen und Abteilungen des Unternehmens genutzt werden soll. Mit E-Mail-Schreiben vom 07.04.2022 wandte sich die Arbeitgeberin wie folgt an den Gesamtbetriebsrat:
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