Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24.02.2021, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Stufenzuordnung der Klägerin innerhalb der Entgeltgruppe 13 des
Die Klägerin ist Diplom-Psychologin.
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