Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 09.04.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Instanzen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Streitig ist, ob die Tätigkeit der Beigeladenen als Palliativmedizinerin für die Klägerin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht.
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