SG Mannheim, vom 04.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 2287/00
Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen L 7 U 3939/01
DRsp Nr. 2006/24407
Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
Zu den vergleichbaren Einkommen iS. von § 18a Abs. 2 S. 1 SGB IV, die auf die Witwerrente gem § 590 Abs. 3RVO anzurechnen sind, zählt auch die einem Hinterbliebenen gezahlte Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]