I. Streitig ist, ob die beklagte Bundesanstalt für Arbeit (BA) die dem Kläger bewilligte Arbeitslosenhilfe (Alhi) deswegen teilweise rückwirkend aufheben durfte, weil dem Kläger aufgrund eines anläßlich der Ausübung einer Nebentätigkeit erlittenen Arbeitsunfalles vom zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) nachträglich Verletztengeld bewilligt wurde.
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