Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 03.01.2013,
"Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos für den Pflege- und Funktionsdienst"
und dass zum Vorsitzenden dieser Einigungsstelle der Richter am Bundesarbeitsgericht Horst-Dieter Krasshöfer bestellt wird.
I.
Die Beteiligten streiten seit einiger Zeit - sowohl in diversen Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Essen als auch im Rahmen von Einigungsstellenverfahren - über Arbeitszeitfragen. Im vorliegenden Verfahren streiten sie darüber, ob für den Betrieb der Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin), die ein Krankenhaus betreibt, in welchem die Bestimmungen des
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