Die Beteiligten streiten über die Frage, ob zur Ausübung der Mitbestimmungsrechte, die dem Antragsteller gemäß §
1.
zur Vorsitzenden der Einigungsstelle zur Regelung eines Sozialplans im Zusammenhang mit der weiteren Verwendung und Entwicklung des ... -Systems wird Frau ... bestellt.
2.
Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf 3 festgesetzt.
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