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Rechtsprechung
2000
Sonstige
LAG
LAG Köln
LAG Köln - Urteil vom 23.08.2000
7 TaBV 35/00
Normen:
BetrVG
§
76
;
Fundstellen:
NZA-RR 2001, 428
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 17.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 (2) BV 80/99
Einigungsstelle: Bindungswirkung der Erklärung des Arbeitgebers
LAG Köln,
Urteil
vom 23.08.2000
- Aktenzeichen 7 TaBV 35/00
DRsp Nr. 2000/10322
Einigungsstelle: Bindungswirkung der Erklärung des Arbeitgebers
»Die Erklärung des Arbeitgebers in der Einigungsstelle, nunmehr doch keine Betriebsstillegung vornehmen zu wollen, ist nicht bindend.«
Normenkette:
BetrVG
§
76
;
Vorinstanz: ArbG Aachen, vom 17.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 (2) BV 80/99
Fundstellen
NZA-RR 2001, 428
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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