I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.07.2019 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Auskunfts- und Zahlungsansprüche hinsichtlich einer Jahresprämie für das Jahr 2018.
Der Kläger war seit dem 01. Februar 2012 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete zum 30.11.2018 aufgrund Kündigung des Klägers.
Bei der Beklagten besteht eine Betriebsvereinbarung "Einkommen". In dieser heißt es ua.
"Präambel
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