Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 14. Mai 2020 (
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten, ihm restliche Zuschläge für Nachtarbeit in den Monaten April bis Juni 2019 in Höhe von insgesamt 701,49 Euro brutto zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|