Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2020 (
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten, ihm restliche Zuschläge für Nachtarbeit in den Monaten April bis Juli, September und Oktober 2019 in Höhe von insgesamt 1035,44 Euro brutto zu zahlen.
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