Die 24-jährige Klägerin, ohne Unterhaltspflichten, ist bei dem beklagten Land, Versorgungsamt D., seit dem 01.08.1991 zunächst als Auszubildende und anschließend als Angestellte beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich u. a. nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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