Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach dem Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum
Der am 04.12.1954 geborene Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist seit August 1978 als Dipl.-Sozialarbeiter bei der beklagten Stadt tätig. Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien ist der zuletzt am 27.04.1987 geschlossene Arbeitsvertrag, in dem u.a. folgendes vereinbart wurde:
§ 2
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