Die Parteien streiten um tarifgerechte Eingruppierung. Die Klägerin ist seit dem 01.06.1994 in der Bibliothek des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität A-Stadt als Angestellte beschäftigt. Seit 01.01.2001 ist sie in Vollzeit tätig und erhält Vergütung, die sich nach den Tarifmerkmalen der Vergütungsgruppe VI b
Sie verlangt mit der vorliegenden Klage die Feststellung, dass sie ab 01.04.2004 nach Vergütungsgruppe V b
Die Klägerin absolvierte eine Ausbildung zur Bibliotheksassistentin in den Jahren 1989 bis 1991 und war von 1991 bis 01.06.1994 bei der Fachhochschule A-Stadt in der wissenschaftlichen Bibliothek beschäftigt. Am 18.09.1999 erwarb sie bei der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rheinland-Pfalz ein Verwaltungsdiplom als Verwaltungsbetriebswirtin (VWA) in den Fächern Verwaltung- und Betriebswirtschaftslehre, Staats- und Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht mit Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Volkswirtschaftlehre.
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