Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, eine tarifvertraglich vorgesehene Rückgruppierung mit entsprechender Gehaltsreduzierung zu akzeptieren.
Der am 16.05.1949 geborene Kläger ist seit dem 06.10.1976 bei der Beklagten, die Einzelhandelsunternehmen betreibt, beschäftigt, und zwar zuletzt als Filialleiter einer Filiale in K..
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden unter anderem die Bestimmungen der Tarifverträge für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|