BAG - Urteil vom 09.11.2005
4 AZR 434/04
Normen:
BAT § 24 ; Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1981 (Erfüllererlass) Ziff. 10.2; BBesG § 46 ;
Fundstellen:
NZA 2006, 1007
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 19.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 696/04
ArbG 1 Ca 10159/03 - 27.2.2004,

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung der höher wertigen Aufgabe als stellvertretender Schulleiter; Nichtanwendbarkeit des § 24 BAT; analoge Anwendbarkeit des § 46 BBesG nach Ziff. 10.2 Erfüllererlass

BAG, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen 4 AZR 434/04

DRsp Nr. 2006/19342

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Vergütung eines angestellten Lehrers während kommissarischer Wahrnehmung der höher wertigen Aufgabe als stellvertretender Schulleiter; Nichtanwendbarkeit des § 24 BAT; analoge Anwendbarkeit des § 46 BBesG nach Ziff. 10.2 "Erfüllererlass"

Orientierungssätze: 1. § 24 BAT ist für die Vergütung eines angestellten Lehrers während der kommissarischen Wahrnehmung einer höher wertigen Tätigkeit nicht anwendbar, weil nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT die Eingruppierungsbestimmungen der Anlage 1a nicht für angestellte Lehrkräfte gelten. 2. Aus Ziff. 10.2 "Erfüllererlass" (Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1981) ergibt sich, dass für die Vergütung eines angestellten Lehrers während der kommissarischen Wahrnehmung einer höher wertigen Tätigkeit § 46 BBesG analog anwendbar ist.

Normenkette:

BAT § 24 ; Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1981 (Erfüllererlass) Ziff. 10.2; BBesG § 46 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung des Klägers für den Zeitraum, in dem er kommissarisch die Aufgaben eines stellvertretenden Schulleiters wahrgenommen hat.