BAG - Urteil vom 07.05.2008
4 AZR 299/07
Normen:
Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 20. November 1981) in der jeweils geltenden Fassung (Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegsohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Nichterfüllererlass") Ziff. 1.15; Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 16. November 1981, Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen undpädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Erfüllererlass") Ziff. 1.1; BGB § 315 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; AGG § 7 ; Richtlinie 2000/78/EG;
Fundstellen:
AP Nr. 185 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten
NZA 2008, 1263
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 06.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1168/06
ArbG Köln, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1243/06

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Lehrers ausländischer Herkunft für muttersprachlichen Unterricht

BAG, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 4 AZR 299/07

DRsp Nr. 2008/16754

Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Lehrers ausländischer Herkunft für muttersprachlichen Unterricht

Orientierungssätze: 1. Die niedrigere Eingruppierung von Lehrern für muttersprachlichen Unterricht nach Ziff. 1.15 "Nichterfüllererlass" gegenüber Lehrkräften an Grundschulen nach Ziff. 1.1 "Erfüllererlass" stellt keine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. 2. Diese zulässige Eingruppierung verstößt nicht allein deshalb gegen das Diskriminierungsverbot wegen ausländischer Herkunft, weil der muttersprachliche Unterricht von Lehrern ausländischer Herkunft erteilt wird.

Normenkette:

Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 20. November 1981) in der jeweils geltenden Fassung (Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegsohne die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Nichterfüllererlass") Ziff. 1.15; Runderlass des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (vom 16. November 1981, Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen undpädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis - "Erfüllererlass") Ziff. 1.1; BGB § Abs. ;