Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 8. April 2021, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung eines Arbeitnehmers.
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