BAG - Urteil vom 06.02.1991
4 AZR 372/90
Normen:
BAT (1975) §§ 22, 23 ; Anl. 1 a (zum BAT) Teil II, Abschn. G, Unterabschn. II (Angestellte im Erziehungsdienst) VergGr. V;
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Bremen- Urteil vom 31.8.1988 - 5 Ca 5240/87 -,
LAG Bremen, vom 05.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 343/88
1 Sa 136/90 -,

Eingruppierung in sozialtherapeutischem Wohnheim

BAG, Urteil vom 06.02.1991 - Aktenzeichen 4 AZR 372/90

DRsp Nr. 2000/1129

Eingruppierung in sozialtherapeutischem Wohnheim

»Auch Erzieher in der Tätigkeit von Sozialarbeitern in einer sozialtherapeutischen Einrichtung der Erwachsenenbetreuung können nach den Vergütungsgruppen für Angestellte im Erziehungsdienst eingruppiert werden (Urteil vom 6. Dezember 1989 - 4 AZR 450/89 - AP Nr. 148 zu §§ 22, 23 BAT 1975).«

Normenkette:

BAT (1975) §§ 22, 23 ; Anl. 1 a (zum BAT) Teil II, Abschn. G, Unterabschn. II (Angestellte im Erziehungsdienst) VergGr. V;

Tatbestand:

Der Kläger, der staatlich anerkannter Erzieher ist, wurde seit dem 7. März 1977 in dem von der Beklagten unterhaltenen Wohnheim "Haus H " beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Anwendung. Der Kläger erhält Vergütung nach VergGr. V c BAT.