Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach der Anlage 1 a zum
Der am 20. Juli 1959 geborene Kläger ist Diplom-Sozialarbeiter. Er steht als solcher in einem Arbeitsverhältnis zu der beklagten Stadt seit dem 1. Juli 1987. Das Arbeitsverhältnis der Parteien bestimmt sich nach §
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