LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.04.1995 3 Sa 25/95
Normen:
ApprO Ärzte § 34b ; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 5 ; BAT Anlage 1a;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 23.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 5394/94
Eingruppierung: Höhergruppierung eines Assistenzarztes - Berücksichtigung der Praktikumszeit
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 25/95
DRsp Nr. 2002/7793
Eingruppierung: Höhergruppierung eines Assistenzarztes - Berücksichtigung der Praktikumszeit
Bei der Frage, wann ein Assistenzarzt Anspruch auf Höhergruppierung hat, ist die Zeit der Tätigkeit als Arzt im Praktikum nicht mitzuberücksichten, da er während dieser Zeit noch kein Arzt ist, sondern die Praktikumstätigkeit vielmehr Voraussetzung für die Erlangung der Approbation ist.
Normenkette:
ApprO Ärzte § 34b ; BÄO § 3 Abs. 1 Nr. 5 ; BAT Anlage 1a;
Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 23.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 5394/94