LAG Hamm - Urteil vom 13.05.2008
4 Sa 2063/07
Normen:
ERA-TV § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 02.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 909/07

Eingruppierung eines Werkzeugmechanikers im Bereich Neuwerkzeugbau; unsubstantiierte Darlegungen zu den Tarifbegriffen der Berufserfahrungen und Mitarbeiterführung

LAG Hamm, Urteil vom 13.05.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 2063/07

DRsp Nr. 2009/27507

Eingruppierung eines Werkzeugmechanikers im Bereich Neuwerkzeugbau; unsubstantiierte Darlegungen zu den Tarifbegriffen der Berufserfahrungen und Mitarbeiterführung

1. Nach den Bestimmungen der Anlage 1 a) zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) wird mit "Berufserfahrungen" derjenige Umfang erforderlicher spezifischer Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, über die ein Beschäftigter in Verbindung mit den erforderlichen, in der Regel durch Ausbildung erworbenen Fachkenntnissen durch zusätzliche praktische Tätigkeit verfügen muss, um die übertragenen Arbeitsaufgaben überhaupt ausführen zu können. 2. Soweit der jeweilige Umfang der erforderlichen Berufserfahrung durch die Erfahrungszeit bestimmt wird, kommt es nicht auf die Erfahrung an, die der einzelne Beschäftigte benötigt sondern auf die Erfahrungszeit, die normalerweise benötigt wird, um die übertragene Arbeitsaufgabe ausführen zu können; hiervon auszuschließen sind die Erfahrungen, die im Laufe der Zeit bei der Ausführung der übertragenen Arbeitsaufgabe zu einer höheren Intensität und Wirksamkeit der Arbeitsausführung und demzufolge zu einer höheren Arbeitsleistung führen.