1. Die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 18.05.2021 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung eines Verwaltungsmitarbeiters in einem Museum.
Die Arbeitgeberin betreibt ein meereskundliches Museum mit verschiedenen Standorten. Zum 01.01.2019 übernahm sie etwa 80 Beschäftigte einer Tochtergesellschaft im Wege eines Betriebsübergangs. Die Tochtergesellschaft übertrug sämtliche Vermögenswerte und Verträge (soweit möglich) auf die Arbeitgeberin. Die Beteiligten schlossen hierzu am 25.09.2019 einen Interessenausgleich.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|