Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14. März 2019 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist staatlich geprüfter Bautechniker mit dem Fachprofil Hochbau. Er ist bei der Beklagten seit dem 1. Januar 2002 als Baukontrolleur angestellt. Außer dem Kläger ist ein weiterer Baukontrolleur für die Beklagte tätig. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich Verwaltung (
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