I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 13. November 2019
II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab 1. Januar 2018 nach der Entgeltgruppe 7 Stufe 3
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/3, der Beklagte 2/3.
IV. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
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