1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 13.01.2016 - Az.
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und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.065,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 05.09.2015 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 54 % der Kläger und zu 46 % die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die korrekte Eingruppierung des Klägers.
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