Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 12.11.2015 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil
a b g e ä n d e r t
und die Klage insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Revision ist nicht zugelassen.
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