LAG München - Urteil vom 09.01.2008
10 Sa 657/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 22 ; MTV (Bayer. Roten Kreuzes) § 1 ; ZPO § 50 Abs. 1 § 56 Abs. 1 § 256 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 06.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 801/05

Eingruppierung eines Rettungsassistenten bei überwiegender Tätigkeit im Krankentransportdienst

LAG München, Urteil vom 09.01.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 657/06

DRsp Nr. 2008/14847

Eingruppierung eines Rettungsassistenten bei überwiegender Tätigkeit im Krankentransportdienst

»Ein Mitarbeiter im Rettungsdienst des BRK, der überwiegend auf Krankentransportwagen und als Fahrer von Rettungswagen eingesetzt wird und dessen Stelle im Stellenplan nicht als die eines Rettungsassistenten ausgewiesen ist, steht kein Anspruch auf Vergütung als Rettungsassistent mit entsprechender Tätigkeit gemäß Vergütungsgruppe VI b des MTV zu, auch wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" zu führen.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 22 ; MTV (Bayer. Roten Kreuzes) § 1 ; ZPO § 50 Abs. 1 § 56 Abs. 1 § 256 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.