Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist langjährig in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus angestellt. Sie ist Fachärztin für Anästhesiologie und verfügt über die Zusatzbezeichnungen spezielle Schmerztherapie, Chirotherapie/Manuelle Medizin sowie Naturheilverfahren. Seit mindestens August 2006 ist sie Mitglied des Marburger Bundes. Die Beklagte ist Mitglied in der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 19. September 2003, dessen § 2 wie folgt lautet:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
Auf den Inhalt des Vertrages im Übrigen wird verwiesen.
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