Die beiderseitig kraft Organisationszugehörigkeit tarifgebundenen Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers nach dem Gehaltstarifvertrag zwischen der Beklagten und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union im DGB (RFFU).
Der Kläger ist seit dem 1. Juli 1982 als Nachrichtenredakteur im Hörfunk beschäftigt. Er ist in die Gehaltsgruppe IX des Gehaltstarifvertrages eingruppiert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|