LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2008 5 Sa 265/08
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 16 c;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, öD 4 Ca 298 d/08 vom 20.06.2008,
Eingruppierung eines Facharztes in urologischer Klinik als Oberarzt
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 265/08
DRsp Nr. 2009/6266
Eingruppierung eines Facharztes in urologischer Klinik als Oberarzt
1. Oberärzte werden in die EntgGr. III TV-Ärzte/VKA eingruppiert, wenn ihnen u.a. die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche übertragen worden sind. Die alternativ nebeneinanderstehenden Tarifmerkmale "Teilbereich" und "Funktionsbereich" müssen in qualitativer Hinsicht gleichwertig sein.2. Ein qualitativ gleichwertiger "selbstständiger Teilbereich" liegt dann vor, wenn es sich um eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung zugeordnet ist und ihr nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört.
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