Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.03.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung und um einen Vergütungsanspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
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