Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 06.09.2011, Az:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers in den Gehaltstarifvertrag für die Beschäftigten der A. Bildungseinrichtung des DGB GmbH vom 30.04.1995 in der Fassung vom 16.06.2009 (im Folgenden GTV).
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