Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.07.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die stufengleiche Eingruppierung des Klägers zum 1.3.2017 in die Entgeltgruppe 9c, Stufe 4 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Teil A I Nr. 3.
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