Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.06.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung des Klägers.
Der am 1958 geborene Kläger ist seit dem 01.05.1990 bei der Beklagten beschäftigt. Er war zunächst als Abfallberater unter Eingruppierung in die Vergütungsgruppe V b
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