ArbG Bochum, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2587/07
Eingruppierung eines als kommunaler Spielplatzprüfer beschäftigten Drehers - keine Beschäftigung in erlerntem Beruf oder verwandtem Fach
LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2008 - Aktenzeichen 12 Sa 1667/07
DRsp Nr. 2008/14364
Eingruppierung eines als kommunaler Spielplatzprüfer beschäftigten Drehers - keine Beschäftigung in erlerntem Beruf oder verwandtem Fach
»Ein als Spielplatzprüfer tätiger und mit der Kontrolle von Spielplätzen und der Wartung und Reparatur von Spielgeräten befasster gelernter Dreher wird nicht in seinem erlernten Beruf oder in einem verwandten Fach beschäftigt und ist demgemäß nicht in Lohngruppe 5 Abschnitt a) Ziff. 1 des Lohngruppenvereichnisses für Arbeiter gem. RahmenTV zu § 20 Abs. 1BMTG-G II eingruppiert.«