Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 29. Juni 2016 -
Es wird festgestellt, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, der Klägerin eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 Stufe 4
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 81 % und die Klägerin zu 19 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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