LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.02.2007
6 Sa 279/05
Normen:
BAT § 22 § 23 ; SGB VIII § 45 § 46 § 47 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 3 Ca 2237 d/04 vom 28.04.2005,

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin der Kindertagesstättenaufsicht

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 279/05

DRsp Nr. 2007/9867

Eingruppierung einer Sachbearbeiterin der Kindertagesstättenaufsicht

»1. Die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen stellt einen einheitlichen Arbeitsvorgang dar. 2. Die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen ist besonders schwierig i. S. d. Verg. Gr. IV a FG 15 BAT und hebt sich durch ihre Bedeutung aus der Verg. Gr. IV b FG 16 BAT heraus.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23 ; SGB VIII § 45 § 46 § 47 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab 01.10.2001 Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT zu zahlen.