1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Dezember 2007 - 11 Sa 815/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über zutreffende Vergütung des Klägers und in diesem Zusammenhang über die Frage der Auslegung des in den Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes verwendeten Begriffs der abgeschlossenen "Hochschulausbildung".
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