Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14.05.2013 (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.243,72 Euro brutto zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.07.2013 ein Entgelt der
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
5.Die Revision wird zugelassen.
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