Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin, die in der Restaurierungswerkstatt der Skulpturensammlung des Bode-Museums in Berlin tätig ist.
Die Klägerin hat 1988 an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Restaurierung abgelegt. Ihr wurde der akademische Grad Diplom-Restaurator verliehen; der Abschluß ist laut Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 6. August 1992 gleichwertig demjenigen, der an einer Kunst- oder Musikhochschule in den alten Bundesländern erworben wurde.
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