LAG Köln - Urteil vom 07.01.2000
11 Sa 510/99
Normen:
Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 3062/98

Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster Aufnahmeleiter; Justiziabilität; Feststellungsinteresse

LAG Köln, Urteil vom 07.01.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 510/99

DRsp Nr. 2000/8344

Eingruppierung; Deutsche Welle; Hilfsaufnahmeleiter; Aufnahmeleiter; Erster Aufnahmeleiter; Justiziabilität; Feststellungsinteresse

»1. Für einen auf die Vergangenheit gerichteten Eingruppierungsfeststellungsantrag muss ein Feststellungsinteresse besonders nachgewiesen werden. 2. Wer unter Berufung auf den Vergütungs-TV der DW seine Eingruppierung mit der Behauptung betreibt, "Erster Aufnahmeleiter" zu sein, muss darlegen, worin die Tätigkeit eines "Ersten Aufnahmeleiters" im Unterschied zur Tätigkeit eines "Aufnahmeleiters" oder eines "Zweiten Aufnahmeleiters" besteht. 3. Der Begriff "erster Aufnahmeleiter" im Fernsehbereich ist für sich allein genommen ebenso wie der Begriff "Gehobener Aufnahmeleiter" im Hörfunkbereich nicht bestimmbar, kann es aber in Verbindung mit einer entstandenen betrieblichen Übung werden; der Eingruppierungskläger ist aber für eine solche betriebliche Übung und ihren Inhalt darlegungs- und beweispflichtig. 4. Das Nachweisgesetz bezieht sich ebenso wie die ihm zugrunde liegende Nachweis-RL (Richtlinie 91/533/EWG v. 18.10.1991) nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen. 5. Der Antrag der Feststellung einer bestimmten Vergütungsgruppe bezieht sich nicht ohne weiteres hilfsweise auf die nächstniedrigere Gruppe.«

Normenkette:

Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle;

Hinweise:

Die Sache ist anhängig bei BAG unter 4 AZN 298/00.