Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers, der einen Anspruch auf Vergütung aus der Vergütungsgruppe (VergGr) II der Anlage 1 a zum Bundes-Angestellten-Tarifvertrag für den Bereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (BAT/VKA) geltend macht.
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