Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der 1957 geborene Kläger ist seit dem 01.04.1998 bei der Beklagten beschäftigt. Er ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker, Stahlbetonbauer und Deponiewärter.
Ausweislich der Arbeitsplatzbeschreibung des beklagten Landkreises vom 21.06.2004 leitet der Kläger die Deponie "A..." (Stelle Nr. ...).
Dazu sind ihm u. a. folgende Tätigkeiten übertragen:
"3 Tätigkeiten - Stand bis einschließlich September 2003
3.1. ...
1.
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